Die Verhinderungspflege
“Es ist unglaublich, wie viel Kraft die Seele dem Körper zu leihen vermag.”
Dieses Zitat formulierte einst Wilhelm von Humboldt und wird wohl so mancher pflegenden Person aus tiefster Seele sprechen. Dennoch gibt es Momente, da braucht der Stärkste mal eine kleine Auszeit , einen Moment der Ruhe oder sogar die Zeit der körperlichen Genesung- falls ein Krankheitsfall eingetreten ist.
In all diesen Situationen können Personen, die eine Pflegetätigkeit übernommen haben, auf das gesetzliche Modell der Verhinderungspflege zurückgreifen.

Was ist die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege wird laut § 39 SGB XI als eine Leistung der Pflegeversicherung folgendermaßen definiert:
“Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr”.
Pflegende erhalten durch die Verhinderungspflege also finanzielle Unterstützung, um sich "Urlaub" von der Pflege leisten zu können.
Das bedeutet konkret für unsere Gäste mit einer Pflegestufe 2 aufwärts, daß sie die Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00 € in Verbindung mit einem Aufenthalt in unserer Einrichtung in Anspruch nehmen können.
Zusätzlich können bei Bedarf 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wodurch sich der Gesamtbetrag bis zu 2418,00 € erhöht.
Beantragt muss dies grundsätzlich IMMER bei der Krankenkassen werden, letztendlich ist es aber Ihr Rechtsanspruch.
Wer hat einen Anspruch auf Verhinderungspflege?
Von der Verhinderungspflege ausgeschlossen sind Pflegegrad 0 und Pflegegrad 1. Menschen mit Pflegegrad 2 - 5 haben grundsätzlich Anspruch darauf, sofern
- Der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Beantragung der Verhinderungspflege bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden ist und sofern
- dieser von mindestens einem Verwandten oder Bekannten regelmäßig gepflegt wird.
Die Versorgung durch einen Pflegedienst erfüllt nicht die Voraussetzungen der Verhinderungspflege, da "niemand dadurch verhindert ist".
HINWEIS:
- In den 6 Monaten Pflege zu Hause muss der Pflegegrad 2 noch nicht bestanden haben. Es reicht, wenn der Pflegegrad 2 zum Zeitpunkt der Beantragung der Verhinderungspflege vorliegt.
- Sofern zusätzlich zum Pflegedienst regelmäßig Verwandte oder Bekannte pflegen, kann die Verhinderungspflege trotz Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Die wichtigsten Fakten der Verhinderungspflege zusammengefasst
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege – Was ist der Unterschied?
Bei der Verhinderungspflege übernehmen Ersatzpersonen Tätigkeiten, die der Grundpflege (Unterstützung beim Waschen, beim Laufen,…) oder der hauswirtschaftlichen Versorgung (Haushaltsführung, Einkaufen gehen,…) zuzuordnen sind.
Von der Kurzzeitpflege spricht man, wenn der Erkrankte eine vollstationäre Pflege benötigt.
Diese können Sie für bis zu 28 Tage im Jahr beantragen, wenn es aus medizinischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, den Betroffenen zu Hause oder im Krankenhaus zu betreuen.
So können Sie sich eine Auszeit nehmen, trotz daß der Betroffene zuvor noch nicht 6 Monate zu Hause gepflegt wurde.
Wenn Sie die Mittel der Kurzzeitpflege nicht gänzlich ausschöpfen, können Sie diese mit der Verhinderungspflege kombinieren!
So erhöht sich ihr Betrag von 1612 Euro um bis zu 806 Euro. Insgesamt haben Sie dann ein Budget von bis zu 2418 Euro, um sich kleine Auszeiten zu gönnen.

Die Verhinderungspflege als Chance sehen
Jemanden zu pflegen ist eine kraftraubende, anstrengende und anspruchsvolle Tätigkeit. Leider wollen dies viele pflegende Personen nicht wahrhaben und betrachten es als viel zu selbstverständlich, dass sie diese Rolle aufgrund von verwandtschaftlichen Beziehungen oder Freundschaft übernommen haben.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich vor Augen führen, dass auch der stärkste Körper und der “kontrollierteste Kopf” einmal eine Ruhepause brauchen. Nur so können Sie möglichst lange funktionieren und agieren.
Sehen sie die Verhinderungspflege als Chance an, von der sowohl der Pflegende als auch der gepflegte Angehörige profitieren können. Auch wenn es banal erscheint, aber die regelmäßige Tasse Kaffee mit Freunden im Gesprächskreis, sorgt oft für mehr Entspannung, als so manches medizinische Mittel.
Ein Urlaub in entsprechenden Einrichtungen (behindertengerecht, angepasst an Demenzpatienten,…) wäre ebenfalls eine passende Option zum Abschalten. Dieser kann mit Hilfe des zustehenden Budgets relativ einfach finanziert werden.
Also: Scheuen sie sich nicht und nehmen sie das zur Verfügung stehende Geld in Anspruch. Denken sie an sich und den Pflegebedürftigen.
“Nichts bringt uns auf unserem Weg besser voran als eine Pause” (Elizabeth Barrett Browning)!