Urlaub für pflegende Angehörige

Urlaub für pflegende Angehörige

Raus aus dem Pflegealltag und den eigenen 4-Wänden und endlich Erholung und Urlaub genießen. Um wieder Kraft zu tanken, sind regelmäßige Auszeiten nicht nur für die Angehörigen enorm wichtig, sondern ebenfalls für die pflegebedürftige Person. Entsprechend ist es gar nicht abwegig, gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen den Urlaub zu verbringen.

Es ist jedoch bekannt, dass sich viele Angehörige dennoch selten eine Auszeit gönnen, obwohl sie täglich einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen und pflegen. Einerseits, weil die Angst davor, das Pflegeumfeld zu verändern, zu groß ist. Andererseits, weil sie sich davor scheuen, den Urlaub von der Pflege zu organisieren.

Dabei gibt es - sofern man ein paar Dinge beachtet - mittlerweile einige Möglichkeiten, stressfrei einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.

Voraussetzungen für einen gemeinsamen Urlaub

Für welche pflegebedürftigen Personen ist ein gemeinsamer Urlaub überhaupt geeignet?

Ein gemeinsamer Urlaub eignet sich perfekt für jene Pflegebedürftige, welche noch - zumindest eingeschränkt - mobil sind. Also z.B. Angehörige mit Demenz oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die sich zumindest per Rollator oder Rollstuhl bewegen (lassen) können.

Hier können dann entweder gemeinsame Unternehmungen stattfinden oder auch Angebote von Betreuungsgruppen oder Einzelbetreuung wahrgenommen werden.

Rein bettlägerige Personen können zwar auch in einigen Einrichtungen betreut werden. Jedoch ist der Urlaub dann wahrscheinlich weder für die pflegebedürftige Person, noch dem gesunden Angehörigen recht erholsam, da man eigentlich die gleiche Situation wie zu Hause dann auch im Urlaub wieder vorfindet.

Nach welchen Kriterien sollte das Urlaubsdomizil ausgewählt werden

Damit der Urlaub mit dem pflegebedürftigen Angehörigen möglichst stressfrei verläuft, sollte die Unterkunft folgendes bieten:

  • barrierefreie Ausstattung:
    Bad, Wohn- und Schlafbereich sollten auch mit Rollstuhl bequem erreichbar und befahrbar sein
  • Hilfsmittel:
    Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, etc. sollen für die Aufenthaltsdauer gemietet werden können
  • Betreuung und Pflege:
    Es muss die Möglichkeit geben, den Pflegebedürftigen zumindest stundenweise betreuen oder pflegen zu lassen, damit der pflegende Angehörige im Urlaub auch mal bedenkenlos alleine Zeit verbringen kann. Je nachdem wie viel Unterstützung man braucht, natürlich an jedem Tag des Urlaubsaufenthaltes und IMMER im Notfall

Wie Finanzieren pflegende Angehörige den Urlaub?

Wie bei jeder „normalen“ Urlaubsreise müssen Sie Unterkunft, Verpflegung und ggf. Freizeit- und Wellness - Angebote selbst bezahlen. 

An den Kosten der Pflege bzw. der Betreuung für den Angehörigen können Sie in der Regel aber auf die Unterstützung ihrer Pflegekasse zurückgreifen - zumindest dann, wenn Anspruch auf Verhinderungspflege besteht (ab Pflegestufe 2). 

Hinweis: Von der Verhinderungspflege erhalten Sie Leistungen in Höhe von 1612,00 €, die Sie in Verbindung mit einem Urlaub in Anspruch nehmen können, um z.B. eine Pflegevertretung zu vergüten.

Zusätzlich können bei Bedarf 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wodurch sich der Gesamtbetrag auf bis zu 2418,00 € erhöht.

Urlaub für Menschen mit Demenz oder körperlichen Einschränkungen

Um IHNEN - den pflegenden Angehörigen - einen Urlaub zu ermöglichen, ohne daß Sie sich vom Pflegebedürftigen trennen müssen, bieten wir in unserem Haus für Sie gemeinsam das Konzept des „Urlaub mit Demenz/ Urlaub für pflegende Angehörige“ an.

Wir wollen Sie während der Urlaubszeit von der Pflege entlasten, damit Sie ihren eigenen Freizeitaktivitäten nachgehen, ausspannen und Kraft tanken können. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen wissen Sie auch während Ihrer Abwesenheit durch Fachpersonal wie Altenpfleger oder Krankenpfleger bestens betreut.

  • Sie verbringen Ihren Aufenthalt in unseren behindertengerechten Appartements (barrierefrei, ebenerdig, rollstuhlgerecht), welche alle über eine Terrasse oder eigenen Balkon verfügen.
  • Durch die im Preis enthaltene Vollpension erhalten Sie 3 Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittagessen und Abendessen), sowie Nachmittags Kaffee und Kuchen.  (Ihre Lebensmittelunverträglichkeiten werden selbstverständlich berücksichtigt).
  • Alle Getränke sind dabei im Preis enthalten und Tag & Nacht verfügbar (dies gilt auch für alkoholische Getränke).
  • benötigte Hilfsmittel (außer Verbrauchsartikel) erhalten Sie ebenfalls kostenfrei im Haus (Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, etc.)

Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!

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