Urlaub für pflegende Angehörige
Raus aus dem Pflegealltag und den eigenen 4-Wänden und endlich Erholung und Urlaub genießen. Um wieder Kraft zu tanken, sind regelmäßige Auszeiten nicht nur für die Angehörigen enorm wichtig, sondern ebenfalls für die pflegebedürftige Person. Entsprechend ist es gar nicht abwegig, gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen den Urlaub zu verbringen.
Es ist jedoch bekannt, dass sich viele Angehörige dennoch selten eine Auszeit gönnen, obwohl sie täglich einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen und pflegen. Einerseits, weil die Angst davor, das Pflegeumfeld zu verändern, zu groß ist. Andererseits, weil sie sich davor scheuen, den Urlaub von der Pflege zu organisieren.
Dabei gibt es - sofern man ein paar Dinge beachtet - mittlerweile einige Möglichkeiten, stressfrei einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.
Voraussetzungen für einen gemeinsamen Urlaub
Für welche pflegebedürftigen Personen ist ein gemeinsamer Urlaub überhaupt geeignet?
Ein gemeinsamer Urlaub eignet sich perfekt für jene Pflegebedürftige, welche noch - zumindest eingeschränkt - mobil sind. Also z.B. Angehörige mit Demenz oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die sich zumindest per Rollator oder Rollstuhl bewegen (lassen) können.
Hier können dann entweder gemeinsame Unternehmungen stattfinden oder auch Angebote von Betreuungsgruppen oder Einzelbetreuung wahrgenommen werden.
Rein bettlägerige Personen können zwar auch in einigen Einrichtungen betreut werden. Jedoch ist der Urlaub dann wahrscheinlich weder für die pflegebedürftige Person, noch dem gesunden Angehörigen recht erholsam, da man eigentlich die gleiche Situation wie zu Hause dann auch im Urlaub wieder vorfindet.
Nach welchen Kriterien sollte das Urlaubsdomizil ausgewählt werden
Damit der Urlaub mit dem pflegebedürftigen Angehörigen möglichst stressfrei verläuft, sollte die Unterkunft folgendes bieten:
Wie Finanzieren pflegende Angehörige den Urlaub?
Wie bei jeder „normalen“ Urlaubsreise müssen Sie Unterkunft, Verpflegung und ggf. Freizeit- und Wellness - Angebote selbst bezahlen.
An den Kosten der Pflege bzw. der Betreuung für den Angehörigen können Sie in der Regel aber auf die Unterstützung ihrer Pflegekasse zurückgreifen - zumindest dann, wenn Anspruch auf Verhinderungspflege besteht (ab Pflegestufe 2).
Hinweis: Von der Verhinderungspflege erhalten Sie Leistungen in Höhe von 1612,00 €, die Sie in Verbindung mit einem Urlaub in Anspruch nehmen können, um z.B. eine Pflegevertretung zu vergüten.
Zusätzlich können bei Bedarf 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wodurch sich der Gesamtbetrag auf bis zu 2418,00 € erhöht.
Urlaub für Menschen mit Demenz oder körperlichen Einschränkungen
Um IHNEN - den pflegenden Angehörigen - einen Urlaub zu ermöglichen, ohne daß Sie sich vom Pflegebedürftigen trennen müssen, bieten wir in unserem Haus für Sie gemeinsam das Konzept des „Urlaub mit Demenz/ Urlaub für pflegende Angehörige“ an.
Wir wollen Sie während der Urlaubszeit von der Pflege entlasten, damit Sie ihren eigenen Freizeitaktivitäten nachgehen, ausspannen und Kraft tanken können. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen wissen Sie auch während Ihrer Abwesenheit durch Fachpersonal wie Altenpfleger oder Krankenpfleger bestens betreut.
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!